Konformitätserklärung

In den meisten Richtlinien wird vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft niedergelassenem Bevollmächtigten die Ausstellung einer Konformitätserklärung gefordert. 

Die Konformitätserklärung muss auf Verlangen der entsprechenden Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Sie ist ein zentraler Bestandteil der technischen Dokumentation und enthält wichtige Informationen über eine Maschine oder eine Anlage zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens.

CE Design Technical Compliance GmbH überprüft die Konformitätserklärungen Ihrer Zulieferer und unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer Erklärung nach den zutreffenden EU-Richtlinien.

 

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.